55. Änderung des Flächennutzungsplanes 1990 sowie Bebauungsplan Nr. 224 „Westlich Roschdohler Weg, nördlich Kreuzkamp“

- Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit der Veröffentlichung im Internet

bzw.

- Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

bzw.

- Sonstige an den Bauleitplanungen zu beteiligende Stellen

bzw.

- Abstimmung mit den städtischen Fachdiensten

bzw.

- Nachrichtliche Information über die Bauleitplanungen

Für die 55. Änderung des Flächennutzungsplanes 1990 sowie für den Bebauungsplan Nr. 224 "Westlich Roschdohler Weg, nördlich Kreuzkamp" der Stadt Neumünster wird während der angegebenen Frist die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs.2 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt.

Geltungsbereich:Gebiet westlich des Roschdohler Weges, nördlich des Gewerbegebietes am Kreuzkamp, östlich der landwirtschaftlichen Fläche (Flurstück Nr. 232) und südlich des Wohngebietes am Flaadenweg und Hahnenkamp
Stadtteil:Einfeld
Planungsziele:Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung eines Wohngebietes für den verdichteten und freistehenden Eigenheimbau
Beteiligungsfrist:30. April bis 31. Mai 2024
Kontakt:Frau Nüssle (Telefon 04321 942 2881) oder Herr Heilmann (Telefon 04321 942 2623), E-Mail: Bauleitplanung.Beteiligung@neumuenster.de

Folgende Dokumente stehen als PDF-Dateien zur Verfügung: 

Für die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange stehen zudem folgende Unterlagen bereit: